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Häufig gestellte Fragen


Wir haben versucht, eine Homepage/Website zu erstellen, die Ihnen aktuelle Informationen über unseren Tätigkeitsschwerpunkt „Einkommensteuererklärung“ liefert. Dennoch bleiben immer noch Fragen offen. Aus diesem Grund haben wir eine Liste häufig gestellter Fragen für Sie zusammengestellt. Wenn Sie die Antwort auf Ihre Frage hier nicht finden sollten, so freuen wir uns über eine Rückmeldung von Ihnen. Sie erreichen uns unter folgenden Kontaktdaten:

Mobil:    (01522) 86 77 25 7
oder
E-Mail: lohnsteuerberatung.ww[at]gmail.com

 

 

Ich lese hier immer Mitgliedschaft, was bedeutet das für mich?

Donald Duck liest eine Zeitung


Anstatt einer Gebührenrechnung (Steuerberater), wie Sie es vielleicht bisher gewohnt waren, fallen für Sie im Rahmen einer Mitgliedschaft im Lohnsteuerberatungsverbund e. V. nachfolgende Kosten an.

Im Beitrittsjahr ist einmalig eine Aufnahmegebühr von EUR 12,00 incl. 19% MwSt zu leisten. Bei zusammenveranlagten Ehegatten wird für die Aufnahme des Ehegatten keine Aufnahmegebühr erhoben.


Hinzu kommt ein zu zahlender Jahresbeitrag, dieser errechnet sich in Abhängigkeit zu Ihrem Einkommen.

 

Wie hoch ist der jährliche Beitrag für mich?

Anhand Ihres Einkommens können wir Ihnen im Vorfeld bereits genau sagen, wie hoch für Sie der Jahresbeitrag (Mitgliedsbeitrag) ist. Die Beitragssätze sehen wie folgt aus:

Sie staffeln sich gemäß unten nachstehender Tabelle, wobei sich die Bemessungsgrundlage zusammensetzt aus allen steuerfreien und steuerpflichtigen Einnahmen des betreffenden Besteuerungsjahres. Diese sind insbesondere:

  • Bruttoarbeitslohn/-löhne, Versorgungsbezüge, steuerfrei bezogene Einnahmen (z. B. Einnahmen aus Übungsleitertätigkeit, steuerfreie Bezüge aus Bundes- oder Landeskasse), durch den Arbeitgeber steuerfrei gezahlte Auslösungen, Spesen- und Reisekostenpauschalen, Bezüge mit Progressionsvorbehalt (z. B. Arbeitslosen- oder Krankengeld), Kindergeldzahlungen
  • der jährliche Gesamtbetrag der Einnahmen aus sonstigen Einkünften (z. B. Renten, Unterhaltsleistungen und dauernden Lasten), aus Vermietung und Verpachtung, aus privaten Veräußerungsgeschäften, aus Kapitalvermögen

Auch hier gilt, bei zusammenveranlagten Ehegatten werden alle Einnahmen des betreffenden Besteuerungsjahres zusammengerechnet und nur ein Mitgliedsbeitrag erhoben, sofern beide Ehegatten Mitglied sind.

Beitrags-

klasse

Bemessungsgrundlage in EUR

Mitgliedsbeitrag in EUR ohne Mwst.

Mitgliedsbeitrag in EUR inkl. 19 % Mwst.

1

bis 8.000

45,38

54,00

2

8.001 bis 16.000

68,07

81,00

3

16.001 bis 25.000

85,71

102,00

4

25.001 bis 37.000

110,08

131,00

5

37.001 bis 50.000

145,38

173,00

6

50.001 bis 75.000

184,03

219,00

7

75.001 bis 100.000

236,97

282,00

8

100.001 bis 125.000

299,16

356,00

9

125.001 bis 150.000

365,55

435,00

10 150.001 bis 175.000 436,97 520,00
11 175.001 bis 200.000 525,21 625,00
12 ab 200.001

628,57

748,00

 

Besonderheiten:

Sind für ein Mitglied Steuererklärungen für mehrere Jahre zu fertigen, so werden die Einnahmen aus diesen Jahren zusammengerechnet und ein Jahresbeitrag gebildet.

 

Die Mitgliedschaft ist kündbar.

Der Austritt ist zum Ende eines jeden Geschäftsjahres möglich. Für den Fall einer Beitragserhöhung besteht ein außerordentliches Austrittsrecht. Er ist mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten vor Ablauf des jeweiligen Geschäftsjahres, für den Fall des außerordentlichen Austritts drei Monate vor Geltung des erhöhten Beitrags schriftlich gegenüber des Lohnsteuerberatungsverbundes e. V. zu erklären.

 

Lohnt es sich für mich überhaupt, meine Steuererklärung von einem/r Fachmann/-frau machen zu lassen?

Viele Steuerzahler verschenken Jahr für Jahr Teile Ihres Einkommens an das Finanzamt. Wir schöpfen alle legalen Möglichkeiten aus, damit Ihnen dies nicht passiert. In der Regel finden wir immer noch ein paar Möglichkeiten, damit der Staat Ihr „sauer verdientes“ Geld nicht zu Unrecht kassiert.



Ihre Geschäftszeiten decken sich mit meiner Arbeitszeit, machen Sie auch Termine abends oder am Wochenende?

Selbstverständlich vereinbaren wir gerne mit Ihnen auch Termine außerhalb unserer Geschäftszeiten.

Kennen Sie sich im „Steuerrecht“ (Erstellung von Einkommensteuererklärungen) wirklich genauso gut aus wie mein Steuerberater?

Als Steuerfachangestellte mit über 20 Jahren Berufserfahrung bildet Frau Heikaus sich in u. a. regelmäßig stattfindenden Seminaren weiter. Sie können sicher sein, dass Ihre Steuererklärung kompetent und zuverlässig erstellt wird.