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Unsere Leistungen


Als staatlich anerkannter Lohnsteuerhilfeverein mit bundesweit rund 1.200 örtlichen Beratungsstellen beraten wir unsere Mitglieder, insbesondere:


Arbeitnehmer, Beamte und Rentner

im Rahmen der gesetzlichen Beratungsbefugnis gemäß § 4 Nr. 11 Steuerberatergesetz. Im Rahmen einer kostenpflichtigen Mitgliedschaft bieten wir folgende Leistungen an:


sofern

  • nur Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit, aus wiederkehrenden Bezügen (z.B. Renten) oder aus Unterhaltsleistungen erzielt werden


und/oder

  • bei Miet-, Kapital-, Spekulations- und sonstigen Einkünften, wenn die Einnahmen hieraus bei (Einzelveranlagung/Zusammenveranlagung) EUR 13.000/26.000 p. a. nicht übersteigen und wenn keine Gewinne- oder umsatzsteuerpflichtigen Einkünfte vorliegen.



Alle unsere Leistungen sind bereits durch den teilweise steuerlich abzugsfähigen Mitgliedsbeitrag (siehe Beitragsordnung) abgegolten, so dass Sie unsere Leistungen das ganze Jahr über ohne zusätzliche Kosten nutzen können.

Donald Duck liest ein Buch